Grundsätzlich kann jede natürliche Person ein Girokonto bei den Volksbanken eröffnen. Je nach Geschäftsfähigkeit (z. B. bei Kindern unter 14 Jahren) braucht es eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter. Diese:r muss die Kontoeröffnung befürworten. Mehr dazu finden Sie hier: Jugendkonten