Sorgenfrei in die Zukunft – mit planbaren Abfertigungszahlungen

Abfertigungs-rückdeckungsversicherung

Die Abfertigungsvorsorge für Unternehmer:innen

Wenn ein:e Mitarbeiter:in Ihr Unternehmen verlässt oder in den wohlverdienten Ruhestand geht, kann eine Abfertigungszahlung fällig werden – zumindest für Mitarbeiter:innen, die vor dem 01.01.2003 ins Unternehmen eingetreten sind (Regelung „Abfertigung Alt“). Mit einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung stellen Sie die rechtzeitige Liquidität sicher.

Sieben Menschen befinden sich in einem Meetingraum und führen eine rege Diskussion.

Warum eine Abfertigungsvorsorge?

Die gesetzlich zustehenden Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter:innen im alten Abfertigungssystem stellen im Unternehmen eine zukünftige Verpflichtung dar, die jederzeit fällig werden kann. Rückstellungen erfassen diese Ansprüche zwar bilanziell, gewährleisten jedoch keine ausreichende Liquidität auch eine Wertpapierdeckung bietet nur bedingt eine Absicherung. Die Abfertigungsversicherung ist daher die optimale Lösung für Unternehmen, deren Mitarbeiter:innen noch dem alten Abfertigungssystem unterliegen.

Für Arbeitgeber:innen

  • Finanzielle Sicherheit: 100 % Sicherstellung der Liquidität für Abfertigungszahlungen.
  • Planbarkeit: Gleichmäßige Verteilung künftiger Belastungen, keine plötzlichen Engpässe. 

     

Für Arbeitnehmer:innen gibt es vor allem Eines: Garantie!

Eines ist sicher: Die Abfertigung wird garantiert ausbezahlt – unabhängig von der finanziellen Lage des Unternehmens. Mit der Abfertigungsrückdeckungsversicherung sorgen Sie für finanzielle Stabilität und langfristige Planungssicherheit – sowohl für sich als Arbeitgeber:in als auch für Ihre Mitarbeiter:innen.


Sichern Sie sich jetzt eine verlässliche Lösung für die Abfertigungsansprüche aus dem alten Abfertigungssystem.

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