Die Abfertigungsvorsorge für Unternehmer:innen
Wenn ein:e Mitarbeiter:in Ihr Unternehmen verlässt oder in den wohlverdienten Ruhestand geht, kann eine Abfertigungszahlung fällig werden – zumindest für Mitarbeiter:innen, die vor dem 01.01.2003 ins Unternehmen eingetreten sind (Regelung „Abfertigung Alt“). Mit einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung stellen Sie die rechtzeitige Liquidität sicher.
Für Arbeitgeber:innen
Für Arbeitnehmer:innen gibt es vor allem Eines: Garantie!
Eines ist sicher: Die Abfertigung wird garantiert ausbezahlt – unabhängig von der finanziellen Lage des Unternehmens. Mit der Abfertigungsrückdeckungsversicherung sorgen Sie für finanzielle Stabilität und langfristige Planungssicherheit – sowohl für sich als Arbeitgeber:in als auch für Ihre Mitarbeiter:innen.
Sichern Sie sich jetzt eine verlässliche Lösung für die Abfertigungsansprüche aus dem alten Abfertigungssystem.
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