Zukunftssicherung § 3 (1) 15a EStG - Direktversicherung

Steuerfreie Zukunftssicherung

Die Win-Win Situation für Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Die Zukunftssicherung (Direktversicherung) ist eine attraktive steuerfreie Alternative zur Gehaltserhöhung.

Ihr Sinn liegt darin, durch Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen die Mitarbeitenden für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern. Als freiwillige Sozialleistung können Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen bis zu 300 Euro pro Jahr bzw. 25 Euro pro Monat und Mitarbeiter:in investieren.

Ihre steuerfreie Zukunftssicherung

Alle Prämien, die Sie für Ihre Mitarbeiter:innen leisten, sind bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr lohnnebenkostenfrei. Besonders die flexible Gestaltung ist ein wichtiges Kriterium für die steuerfreie Zukunftssicherung.

Es besteht die Möglichkeit, alle Arbeitnehmer:innen Ihres Betriebes oder auch nur sogenannte „objektiv abgrenzbare Gruppen“, also besonders wertvolle Mitarbeiter:innen, zu berücksichtigen.

Zukunftssicherung § 3 (1) 15 auf einen Blick 

Für Arbeitgeber:innen

  • Mitarbeiterbindung: Bindung und Motivation der Mitarbeiter:innen
  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens: Soziale Absicherung motiviert
  • Steuerliche Entlastung: Prämien als Betriebsausgaben absetzbar
  • Keine Lohnnebenkosten: Eine clevere Form der Lohnerhöhung

Für Arbeitnehmer:innen

  • Lohnerhöhung brutto für netto: Sparen Sie Steuern und profitieren Sie direkt
  • Pensionsvorsorge: Höhere Auszahlung gegenüber einer Privatvorsorge bei
    gleichem Nettoaufwand

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