Mit dem Abschluss der Rückdeckungsversicherung werden die Finanzierung der Altersvorsorge und sämtlicher Risiken wie zum Beispiel Langlebigkeit aus Pensionszusagen abgedeckt und die flüssigen Mittel im Leistungszeitpunkt sichergestellt. Durch die Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung zugunsten des Dienstnehmers können dessen Ansprüche im Fall der Insolvenz des Dienstgebers abgesichert werden.