Energiekostenzuschuss für Unternehmen

  • Analog zur Abfederung der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ nun auch gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen aus dem Realitätenwesen) hinsichtlich Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet werden. Für Betriebe in der Landwirtschaft ist eine eigene Sonderrichtlinie in Ausarbeitung. Erste Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sind bereits seit Wochen medial bekannt, die entsprechende Richtlinie wurde allerdings noch nicht veröffentlicht. Damit fehlen nach wie vor Informationen über wichtige entscheidungsrelevante Details. Gleichzeitig startete für alle Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss beantragen wollen, die verpflichtende Voranmeldung innerhalb eines festgelegten Zeitkorridors von Montag, 7. November 2022 bis Montag 28. November 2022. Die Voranmeldung hat im Fördermanager der asw zu erfolgen. Für die tatsächliche, spätere Antragstellung bekommen Sie dann ein Zeitfenster (voraussichtlich eine Woche innerhalb des Zeitkorridors 29.11.2022 bis 15.2.2023) von der aws übermittelt, in dem Sie Ihren Antrag formal im aws-Fördermanager einreichen können. Bei der Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich:

    • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
    • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
    • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
    • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)
    Darüber hinaus informiert die aws, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist: Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen. Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist für diese betroffenen Unternehmen (Energiemehrkosten < 6.666 Euro im Zeitraum 1.2.2022 – 30.9.2022) nicht erforderlich. Empfehlung: Wir empfehlen Unternehmen, die nicht sicher sind, ob ihre Förderung über oder unter 2.000 Euro beträgt, jedenfalls die Voranmeldung vorzunehmen, um die Möglichkeit der Beantragung beim Energiekostenzuschuss zu wahren.

  • Autorenhinweis

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