Lehrlingsbonus

  • Um dem coronabedingt erwarteten Rückgang an Lehrstellen entgegenzuwirken, werden jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen. Der Bonus pro betrieblichem Lehrling beträgt grundsätzlich 2.000 Euro. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde der Bonus nunmehr aufgestockt. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen sowie unter 2 Millionen Euro Umsatz erhalten einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 1.000 Euro, insgesamt also EUR 3.000. Kleinunternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeiter/innen sowie maximal 10 Millionen Euro Umsatz erhalten einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 500 Euro, somit in Summe 2.500 Euro pro neuer Lehrstelle. Der Bonus wird in zwei Tranchen ausbezahlt und ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen oder elektronisch über das „lehre.fördern-Online-Service" (los.wko.at) zu stellen. Der Antrag muss spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit – bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein. Für Lehrverhältnisse, deren Probezeit vor dem 1. Juli 2020 endeten, beginnt die Frist mit 1. Juli.

Wer ist förderbar?

  • Eine Förderung kann nur erfolgen für Lehrberechtigte gem. § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG. Ausgenommen davon sind die Gebietskörperschaften und politische Parteien. Nicht gefördert werden selbstständige Ausbildungseinrichtungen gem. §§ 29, 30, 30 b, 8 c BAG, Träger gem. JASG, § 15 a LFBAG udgl.

Was wird gefördert?

    • Jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, der Lehrlings-Bonus gilt auch rückwirkend.
    • Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA). Dies wird bis inklusive 31. März 2021 gefördert.

Auszahlungsmodus

    • Tranche 1: 1.000 Euro nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle
    • Tranche 2: 1.000 Euro nach Absolvierung gesetzlicher Probezeit (3 Monate)
    • Es besteht die Möglichkeit, die Prämie zur Gänze nach der Probezeit in Anspruch zu nehmen.
    • Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen.

Zusätzlicher Bonus

    • Kleinstunternehmen (bis maximal neun Mitarbeiter/innen): 1.000 Euro pro Lehrverhältnis
    • Kleinunternehmen (zehn bis maximal 49 Mitarbeiter/innen):  500 Euro pro Lehrverhältnis
    • Die Beschäftigten werden nach Vollzeitäquivalenten ohne Lehrlinge und Personen in Mutterschutz oder Elternkarenz zum Stichtag gezählt. Stichtag für die Zuordnung als Kleinst- oder Kleinunternehmen ist der erste Tag des Lehrverhältnisses gemäß dem neu abgeschlossenen Lehrvertrag der zu fördernden Lehrstelle.
    • Ausgezahlt wird der zusätzliche Bonus nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit.

Antragstellung

    • Ein Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Auf Grundlage dieses Antrages werden alle in Frage kommenden Lehrverträge seitens der Lehrlingsstellen überprüft und der Bonus jeweils überwiesen.
    • Der Antrag muss spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit – bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein. Für Lehrverhältnisse, deren Probezeit vor dem 1. Juli 2020 endeten, beginnt die Frist mit 1. Juli.
    Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service (los.wko.at). Alternativ per Email, Fax oder Post. Formulare zum Download finden Sie unter diesem https://www.wko.at/service/bildung-lehre/lehrlingsbonus-neu-aufgenommene-lehranfaenger.html.

  • Autorenhinweis

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