Corona-Krise: Exportunternehmen

  • Heimische Exportunternehmen können einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Absolute Obergrenze für den Einzelkredit: € 60 Mio. pro Firmengruppe, keine Untergrenze. Nicht relevant ist, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet.

Wer kann beantragen?

  • Heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU), deren Lieferungen und Leistungen nicht unter das Sicherheitskontrollgesetz und/oder die Kriegsmaterialverordnung fallen und in der Regel eine österreichische Wertschöpfung von mind. 25 % aufweisen. Das Unternehmen muss vor Ausbruch der Krise gesund gewesen sein, als Nachweis dient die Bilanz zum letzten Bilanzstichtag (es gilt auch die vorläufige Bilanz).
    Hinweis: Die Unterstützungsmöglichkeit ist unabhängig davon, ob Sie bereits Kunde bei der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) sind und ob ein etwaiger bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.

Die Eckpunkte

    • Exportunternehmen können einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Absolute Obergrenze für den Einzelkredit: € 60 Mio. pro Firmengruppe, keine Untergrenze.
    • Nicht relevant ist, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.
    • Insgesamt umfasst der ab sofort zur Verfügung stehende Kreditrahmen zwei Milliarden Euro.
    • Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet.
    • Voraussetzung (unter anderem): Nachweis einer bestehenden Exporttätigkeit und dass das Unternehmen bis zum Start der COVID-19-Auswirkungen in Österreich wirtschaftlich gesund war.
    • Der Bund ist bereit, bei entsprechender Bonität der Kreditnehmer vor der Krise, Haftungen für 50 bis 70 Prozent dieser Kredite zu übernehmen.

Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank. Ihre Bank kann das gewohnte KRR-Formular verwenden und muss lediglich einen Zusatz, dass es sich um einen Antrag nach dem Sonderprogramm "COVID-19-Hilfe" handelt, ergänzen – entweder im Formular selbst oder im Begleitschreiben. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und von der Bank an die Kontrollbank zu übermitteln. Die OeKB prüft die die Unterlagen und legt sie dem Beirat vor. Nach positiver Begutachtung durch den Beirat erhält Ihre Hausbank die Zusage und kann sich die günstigen Finanzierungsmittel der OeKB sichern. Sie erhalten von der Bank einen Wechsel für die beantragte Finanzierungsdauer, den Sie mit Ihrer Unterschrift akzeptieren. Dieser wird vom Bundesministerium für Finanzen verbürgt. Danach können Sie Ihren Kredit in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

    • letztjährige Bilanz - auch vorläufige Ziffern
    • Geschäftszahlen des laufenden Geschäftsjahres
    • Bankkreditaufstellung - für alle Neukunden verpflichtend, für bestehende Kunden nur, wenn die letzte gelieferte Aufstellung älter als vom 31.12.2019 ist.
    • Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihrer Situation: Warum erwarten Sie einen Engpass? Welche Auswirkungen treffen Sie? Hat Ihr Unternehmen Kurzarbeit beantragt oder planen Sie diese in absehbarer Zukunft zu beantragen?

  • Autorenhinweis

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