Lehre für Mädchen: Der Technik eine Chance geben

  • Mädchen sind in technischen Lehrberufen nach wie vor rar gesät. Wie können Unternehmen das nach wie vor herrschende Klischeedenken überwinden? Mädchen werden Frisörin oder gehen in den Einzelhandel, Burschen machen ihre Lehre beim Kfz-Mechaniker oder Elektriker. Noch immer wählen die meisten Jugendlichen einen „geschlechtstypischen“ Lehrberuf. Experten sind sich einig: Es liegt nicht an mangelnder Qualifikation der Mädchen, dass diese sich kaum für technische Berufe entscheiden. Obwohl die Perspektiven sehr gut sind, ist es nach wie vor schwierig, Mädchen für eine technische Lehre zu begeistern. Das größte Problem sind sich hartnäckig haltende Stereotype. So gibt es beispielsweise immer noch die Vorstellung, dass Technik allgemein schweißtreibend und nur für Individualisten sei. Die eine oder andere TV-Serie ist dabei auch nicht gerade hilfreich, um Vorurteile aufzubrechen. So würden zum Beispiel bei „The Big Bang Theory“ MINT-Frauen laut Expertinnen als unattraktiv und dargestellt.

Eingeschränkter Fokus auf Top Ten

  • Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird die Entwicklung der Berufsvorstellungen vor allem dadurch gebremst, dass immer noch zu viele Jugendliche nur die Top Ten der Ausbildungsberufe kennen. Dadurch werden interessante Chancen erst gar nicht erkannt. In der österreichischen Lehrlingsstatistik ist hier ein erster Aufwärtstrend sichtbar: Im Jahr 2019 fand sich mit der Metalltechnikerin erstmals ein technischer Beruf unter den Top-Ten-Lehrberufen der Mädchen. Im Zeitraum 2008 bis 2018 hat sich die Zahl der weiblichen Lehrlinge in diesem Berufszweig beinahe verdoppelt. Es ist aber noch Luft nach oben.

Zielgerichtete Ansprache

  • Unternehmen sollten ihren Recruitingprozess in Bezug auf offene Lehrstellen überdenken. Wo gibt es Veränderungspotential, damit sich alle Jugendlichen – auch die weibliche Zielgruppe – angesprochen fühlen? Das beginnt bei der Ansprache, der Beschreibung der Anforderungen bis zur Bildsprache in Broschüren und im Internet (z.B. der Unternehmens-Website, dem Facebook-Auftritt etc.).

Netzwerke knüpfen

  • Auch für Nachwuchskräfte kann ein gutes Netzwerk sehr wertvoll sein. Unternehmen sollten unter Einbezug der jeweiligen Fachberufsschulen Angebote zur Vernetzung – und dadurch Stärkung – von weiblichen Lehrlingen in technischen Berufen schaffen.

Initiative Girl’s Day

  • Diese Schnuppertage sind nur die Sahnehaube auf der Spitze eines langen Berufsorientierungsprozesses. Solche Initiativen werden vor allem von jenen Jugendlichen angenommen, die offen gegenüber der Vorstellung sind, einen untypischen Beruf zu ergreifen, und sich fragen, ob das Spaß machen würde. Die Teilnahme für Unternehmen ist kostenlos. Der nächste Girls' Day und Girls' Day MINI findet am 23. April 2020 statt und wird in jedem Bundesland einzeln organisiert. Nähre Infos finden Sie unter den weiterführenden Links.

Unterstützung für KMU

  • Anfang des Jahres 2020 startete das Projekt „Chance Lehre - Gleiche Chancen“ im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich. Dabei sollen Kärntner KMU unterstützt werden, Mädchen für deren Lehrausbildungen zu begeistern. In diesem Projekt werden gemeinsam innerbetriebliche Maßnahmen und Initiativen gesetzt, um Mädchen und Frauen in handwerklich technischen Berufen zu fördern. Weitere Informationen finden Sie unter den weiterführenden Links.

Förderungen durch das AMS

  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Unternehmen, die Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil (z.B. Kfz-Techniker, Elektriker, Tischler) aufnehmen. Um diese Beihilfe gewährt zu bekommen, muss vor Aufnahme des weiblichen Lehrlings ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Berater des AMS erfolgen.

Umbauten im Betrieb notwendig?

  • Auch Lehrbetriebe scheuen die Aufnahme von Mädchen in technischen Lehrberufen, weil sie befürchten, dass dadurch aufwändige Umbauten notwendig wären. Müssen bei der Einstellung eines weiblichen Lehrlings eigene Toiletten, Wasch- und Umkleideräume errichtet werden? Die Befürchtungen sind aber in den meisten Fällen nicht begründet. Die genauen Bestimmungen führt die WKO auf, siehe weiterführende Links.

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